2.2.05-006
Nebel schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse.

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Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen verboten

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Glühbirne

Bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern ist das Überholen für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Diese Regelung dient der Sicherheit, um Kollisionen und Gefahren in solchen Sichtverhältnissen zu vermeiden.

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Auf Autobahnen darf überholt werden

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Glühbirne

Auch auf Autobahnen sollte bei eingeschränkter Sicht durch Nebel das Überholen vermieden werden, da dies zu gefährlichen Situationen führen kann.

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf allen Straßen 50 km/h

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Glühbirne

Weil sie nur eine Sicht von knapp 50m haben, dürfen sie nicht mehr als 50km/h fahren.

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