1.2.12-105
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Erklärung 
Das Parken ist am Fahrbahnrand verboten, wenn dadurch gekennzeichnete Parkflächen blockiert werden, um die ordnungsgemäße Nutzung dieser Flächen sicherzustellen.
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Erklärung 
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken nicht zwangsläufig verboten, weil hierdurch nicht die Sicht auf den Fußgängerüberweg behindert wird.
Vor Bordsteinabsenkungen
Erklärung 
Das Parken vor Bordsteinabsenkungen (sogenannten "Abgesenkten Bordsteinen" oder "Gehwegabsenkungen") ist verboten, um Fußgängern und Rollstuhlfahrern ungehinderte Zugänge zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.