1.2.12-105
Wo ist das Parken verboten?

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Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

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Glühbirne

Das Parken ist am Fahrbahnrand verboten, wenn dadurch gekennzeichnete Parkflächen blockiert werden, um die ordnungsgemäße Nutzung dieser Flächen sicherzustellen.

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Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Glühbirne

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken nicht zwangsläufig verboten, weil hierdurch nicht die Sicht auf den Fußgängerüberweg behindert wird.

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Vor Bordsteinabsenkungen

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Glühbirne

Das Parken vor Bordsteinabsenkungen (sogenannten "Abgesenkten Bordsteinen" oder "Gehwegabsenkungen") ist verboten, um Fußgängern und Rollstuhlfahrern ungehinderte Zugänge zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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