2.2.12-106
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?

Der Anhänger darf auf

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- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden

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Glühbirne

In der Regel dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Andernfalls können sie als abgestellte Fahrzeuge gelten und gegen geltende Vorschriften verstoßen.

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- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden

Erklärung Dropdown Menü Icon

Glühbirne

Manchmal überrascht uns das Leben mit unerklärlichen Dingen - diese Frage ist eine davon!

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- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden

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Glühbirne

Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf in der Regel nicht zeitlich unbegrenzt auf einem befestigten Seitenstreifen parken.

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