2.2.12-106
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?
Der Anhänger darf auf
- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden
Erklärung
In der Regel dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Andernfalls können sie als abgestellte Fahrzeuge gelten und gegen geltende Vorschriften verstoßen.
- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden
Erklärung
Manchmal überrascht uns das Leben mit unerklärlichen Dingen - diese Frage ist eine davon!
- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden
Erklärung
Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf in der Regel nicht zeitlich unbegrenzt auf einem befestigten Seitenstreifen parken.