2.2.12-003
Wo ist das Parken verboten?

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Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

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Glühbirne

Das Parken gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken ist in der Regel verboten, um die Sicht und den Zugang nicht zu behindern.

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An Taxenständen

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Glühbirne

Das Parken an Taxenständen ist Taxis vorgesehen.

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Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Glühbirne

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen darf man parken. Nur unmittelbar davor ist es verboten.

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