2.2.12-003
Wo ist das Parken verboten?
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Erklärung
Das Parken gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken ist in der Regel verboten, um die Sicht und den Zugang nicht zu behindern.
An Taxenständen
Erklärung
Das Parken an Taxenständen ist Taxis vorgesehen.
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Erklärung
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen darf man parken. Nur unmittelbar davor ist es verboten.