1.2.12-104
Wo ist das Halten verboten?

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Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

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Glühbirne

Das Halten ist auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor verboten, um Fußgängern uneingeschränkte Sicht und sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.

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Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Glühbirne

Sie düfen nur nicht unmittelbar "vor" Fußgängerüberwegen halten, weil sie damit die Sicht verdecken. "Hinter" Fußgängerüberwegen dürfen sie halten.

kreuz

Über Schachtdeckeln

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Glühbirne

Das Halten über Schachtdeckeln ist an vielen Stellen verboten, um Rettungs- und Wartungsarbeiten zu ermöglichen.

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