1.2.12-104
Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Erklärung 
Das Halten ist auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor verboten, um Fußgängern uneingeschränkte Sicht und sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Erklärung 
Sie düfen nur nicht unmittelbar "vor" Fußgängerüberwegen halten, weil sie damit die Sicht verdecken. "Hinter" Fußgängerüberwegen dürfen sie halten.
Über Schachtdeckeln
Erklärung 
Das Halten über Schachtdeckeln ist an vielen Stellen verboten, um Rettungs- und Wartungsarbeiten zu ermöglichen.