1.2.12-001
Wo ist das Halten verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Erklärung
Unmittelbar "hinter" Fußgängerüberwegen ist das halten kein Probelem. Nur unmittelbar "vor" Fußgängerüberwegen ist das halten verboten, weil sie damit die Sicht auf den Fußgängerüberweg versperren.
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Erklärung
Das Halten ist an engen und unübersichtlichen Straßenstellen verboten, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Auf Bahnübergängen
Erklärung
Das Halten ist auf Bahnübergängen verboten, um sicherzustellen, dass Bahnübergänge jederzeit frei sind und keine Gefahr für den Schienenverkehr und die Verkehrsteilnehmer besteht.