2.2.12-201
Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?
In reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen
Erklärung
Das Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ist in reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht erlaubt.
In Industriegebieten
Erklärung
In Industriegebieten kann das Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein, sofern keine anderslautenden örtlichen Regelungen bestehen.
In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
Erklärung
In manchen Kur- und Klinikgebieten können entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für größere Fahrzeuge wie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, auf örtliche Beschilderungen und Regelungen zu achten.