2.2.12-201
Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?

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In reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen

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Das Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ist in reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht erlaubt.

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In Industriegebieten

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Glühbirne

In Industriegebieten kann das Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein, sofern keine anderslautenden örtlichen Regelungen bestehen.

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In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen

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Glühbirne

In manchen Kur- und Klinikgebieten können entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für größere Fahrzeuge wie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, auf örtliche Beschilderungen und Regelungen zu achten.

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