2.2.12-105
Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

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In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen

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Glühbirne

Das Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t ist in Sondergebieten, die der Erholung dienen, an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr generell verboten.

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In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen

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Glühbirne

In reinen Wohngebieten können entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für das Parken mit Anhängern genutzt werden.

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In Gewerbegebieten

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Glühbirne

In Gewerbegebieten gelten oft keine Einschränkungen bezüglich des Parkens mit einem Anhänger, es sei denn, es sind spezielle Parkverbote ausgeschildert.

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