2.2.12-105
Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
Erklärung
Das Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t ist in Sondergebieten, die der Erholung dienen, an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr generell verboten.
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
Erklärung
In reinen Wohngebieten können entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für das Parken mit Anhängern genutzt werden.
In Gewerbegebieten
Erklärung
In Gewerbegebieten gelten oft keine Einschränkungen bezüglich des Parkens mit einem Anhänger, es sei denn, es sind spezielle Parkverbote ausgeschildert.