2.2.17-202
Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?

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Lkw und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

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Glühbirne

Schwere Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit durch eigene Lichtquellen oder Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

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Pkw

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Glühbirne

Pkw müssen in der Regel nicht mit eigener Lichtquelle oder Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden.

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Anhänger

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Glühbirne

Anhänger, insbesondere größere oder breite Anhänger, müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit auf der Fahrbahn innerorts durch eigene Lichtquellen oder Parkwarntafeln gekennzeichnet werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

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