2.2.17-202
Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?
Lkw und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Erklärung
Schwere Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit durch eigene Lichtquellen oder Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Pkw
Erklärung
Pkw müssen in der Regel nicht mit eigener Lichtquelle oder Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Anhänger
Erklärung
Anhänger, insbesondere größere oder breite Anhänger, müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit auf der Fahrbahn innerorts durch eigene Lichtquellen oder Parkwarntafeln gekennzeichnet werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.