1.2.34-110
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Ich muss
- auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben
Erklärung
Sie müssen auf Verlangen den Berechtigten (zum Beispiel den anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei) Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, um die notwendigen Informationen für die Schadensregulierung bereitzustellen.
- den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war
Erklärung
Sie müssen den anderen Beteiligten angeben, dass Sie ebenfalls am Unfall beteiligt waren. Die gegenseitige Kommunikation ist wichtig, um den Unfallhergang korrekt festzuhalten.
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
Erklärung
Bei einem geringfügigen Schaden sollten Sie unverzüglich zur Seite fahren, um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern. Dies dient der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf des Verkehrs.