2.2.05-401
Sie fahren eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine. Hinter Ihnen hat sich eine Fahrzeugkolonne gebildet. Was ist richtig?

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Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind nicht verpflichtet, schnellere Fahrzeuge überholen zu lassen

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Glühbirne

Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind dazu verpflichtet, sich an den Verkehr anzupassen und schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen, wenn dies sicher möglich ist.

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Warnblinkanlage einschalten, um anzuzeigen, dass Überholen nicht möglich ist

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Glühbirne

Das Einschalten der Warnblinkanlage, um anzuzeigen, dass Überholen nicht möglich ist, ist keine gängige oder empfohlene Praxis.

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An geeigneter Stelle Geschwindigkeit verringern oder warten, um den nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen

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Glühbirne

Wenn sich hinter einer landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine eine Fahrzeugkolonne gebildet hat und das Überholen nicht möglich ist, sollte der Fahrzeugführer der Arbeitsmaschine an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit verringern oder anhalten, um die Kolonne sicher passieren zu lassen. Dies trägt zur Verkehrssicherheit bei und ermöglicht den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern das zügige Weiterfahren.

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