2.2.05-202
Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?
Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist das Überholen verboten
Erklärung
Bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht ist das Überholen mit Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerorts verboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h
Erklärung
Bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Die Nebelschlussleuchte muss eingeschaltet werden
Erklärung
Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht nicht erforderlich. Die Nebelschlussleuchte sollte nur bei Nebel eingeschaltet werden.