2.2.05-202
Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?

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Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist das Überholen verboten

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Glühbirne

Bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht ist das Überholen mit Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerorts verboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h

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Glühbirne

Bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

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Die Nebelschlussleuchte muss eingeschaltet werden

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Glühbirne

Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist bei starkem Regen und eingeschränkter Sicht nicht erforderlich. Die Nebelschlussleuchte sollte nur bei Nebel eingeschaltet werden.

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