2.2.13-002
Eine Parkuhr ist noch nicht abgelaufen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen die Restparkzeit
- nur ausnutzen, wenn Sie eine Parkscheibe verwenden
Erklärung
Sie dürfen die Restparkzeit nicht nur ausnutzen, wenn Sie eine Parkscheibe verwenden. Die Verwendung einer Parkscheibe allein berechtigt nicht dazu, die Restparkzeit auf der Parkuhr zu überschreiten.
- ausnutzen, ohne die Parkuhr erneut zu betätigen
Erklärung
Sie dürfen die Restparkzeit ausnutzen, ohne die Parkuhr erneut zu betätigen. Dies bedeutet, dass Sie die verbleibende Zeit, die auf der Parkuhr angezeigt wird, nutzen können, um innerhalb der erlaubten Parkdauer zu bleiben.
- nicht ausnutzen
Erklärung
Tatsächlich können Sie die Restparkzeit ausnutzen, wenn Sie die Regelungen korrekt befolgen und die verbleibende Parkzeit innerhalb der erlaubten Grenzen nutzen.