2.2.17-010
Die hinteren Beleuchtungseinrichtungen Ihres Kraftfahrzeugs sind verdeckt. Was ist zu tun?

Ein Leuchtenträger mit allen hinteren Beleuchtungseinrichtungen ist

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- in jedem Fall anzubringen

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Glühbirne

Die hinteren Beleuchtungseinrichtungen, wie Rücklichter, Bremslichter und Blinker, sind wesentliche Sicherheitskomponenten. Sie müssen immer sichtbar sein, unabhängig von der Streckenlänge oder den Lichtverhältnissen.

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- nur bei Strecken über 5 km anzubringen

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Glühbirne

Die Entfernung der Strecke ist nicht relevant, wenn es um die Sichtbarkeit und Sicherheit der Beleuchtungseinrichtungen geht. Diese sollten immer ordnungsgemäß funktionieren und sichtbar sein, egal wie kurz die Strecke ist.

kreuz

- nur bei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit anzubringen

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Glühbirne

Die hintere Beleuchtung sollte nicht nur bei Dämmerung oder Dunkelheit sichtbar sein. Sie ist auch tagsüber und bei allen Lichtverhältnissen wichtig.

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