2.2.03-305
Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

checkmark

Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung

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Glühbirne

Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.

checkmark

Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung

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Glühbirne

Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.

kreuz

Auf Autobahnen

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Glühbirne

Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.

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