2.2.03-305
Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?
Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung
Erklärung
Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.
Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung
Erklärung
Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.
Auf Autobahnen
Erklärung
Auf solchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ist jedoch keine zwingende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern ein Empfehlungswert.