1.3.01-001
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links”?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
Erklärung
An Straßenkreuzungen und -einmündungen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links". Das bedeutet, dass Fahrzeuge von rechts Vorfahrt haben.
An Grundstücksausfahrten
Erklärung
An Grundstücksausfahrten gilt nicht automatisch "rechts vor links". Hier müssen Sie den fließenden Verkehr beachten und ggf. anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Erklärung
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt nicht "rechts vor links". Hier endet lediglich die verkehrsberuhigte Zone, die Vorfahrtsregel ändert sich jedoch nicht.